Comprar casa en España
Der Kauf einer Immobilie in Spanien als Feriendomizil oder gar Auswandern ist keine einfache Entscheidung.
Casas Real führt Sie durch den gesamten Kaufprozess, wenn gewünscht auch mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.
Was Casas Real für Sie vor der Übertragung prüft
Casas Real überprüft für alle seine Kunden den rechtlichen Status der
Immobilie. Die Identität des Verkäufers, den Familienstand und
Bedingungen die mit der Immobilie verknüpft sind damit sie verkauft
werden kann. Dies geschieht durch einen Auszug aus dem Grundregister.
Von dort erhällt man eine sogenannte „Nota simple" Kopie einer Seite mit
den Angaben über den Eigentümer, Eintragungen von Hypotheken oder
anderen Aufwendungen.
Darüber hinaus prüfen wir ob alle weiteren
Verpflichtungen erfüllt wurden, wie z.B das entrichten der Grundsteuer,
die Impuestos die Bienes Inmeubles, die Rechnungen für Strom, Wasser,
Abfall, und in Bezug auf eine Wohnung -eine Erklärung des Verwalters
dass alle Verbindlichkeiten gegenüber der Eigentümergesellschaft erfüllt
sind.
Darüber hinaus prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Gebäude, und
ob die Anzahl der Quadratmeter der entspricht welche auf dem Dokument
eingetragen ist, in Bezug auf das Gebäude wie auch des Grundstücks.
Die N.I.E. Nummer
Das erste, was Sie brauchen, ist eine NIE Nummer. Denn ohne NIE
Nummer kann man nicht alles kaufen in Spanien. Die NIE Nummer (Número de
Identidad die Extranjero) ist eine Steuernummer die die
Einwanderungsbehörde vergibt. Wichtig wenn Sie einen Wohnsitz erwerben
wollen.
Das ist Ihre Identifikationsnummer in Spanien. Sie müssen
eine haben, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, für die Steuer, beim
Arbeitgeber, bei der Sozialversicherung, oder um ein Bankkonto zu
eröffnen, und bei fast allen anderen offiziellen Formulare müssen Sie
diese angeben. Sowohl Europäer und nicht die Europäer erhalten eine NIE.
Dies muss bei der lokalen Polizei beantragt werden.
Dieser Antrag
kann einige Zeit dauern, in Spanien ca. zwei Wochen, aber zwei Monate im
Konsulat ihres Landes bis zu zwei Monaten. Wir empfehlen rechtzeitig
danit anzufangen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen, um eine NIE Nummer zu beantragen:
◦ Original-Reisepass
◦ Kopie des Reisepasses
◦ 2 Passfotos
◦
ausgefülltes Antragsformular für eine NIE. Download unter Policia
Nacional Büro oder als Download unter Ministerio del Interior: Download hier
◦ 1 Kopien des ausgefüllten Antragsformulars
◦ Gebühr (9,18€)
◦ Wenn erforderlich, Vollmachten
Vor
Ort müssen Sie dann das Formular 790 ausfüllen, dann mit diesem
Formular auf die Bank gehen, die Gebühr von € 15,70 pro Person
einzuzahlen (in 2009), und mit dem Einzahlungsbeleg wieder zurück zur
Dienstelle der lokalen Polizei. (Öffnungszeiten in Benidorm oder Denia
9.00 Uhr bis 14.00 Uhr).
Casas Real kann Ihnen helfen beim Beantragen der NIE Nummer und Sie begleiten.
Casas
Real kann für die NIE Nummer beantragen, dies geht aber nur mit einer
notariell beglaubigten Vollmacht. Diese muss von einem vereidigten
Übersetzer übersetzt sein und mit einer Apostille versehen sein
Ein Konto bei einer spanischen Bank
Für den Kauf einer Immobilie müssen Sie ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen. Wenn Sie Einwandern, als Dauerwohnsitz oder ihre Steuern in Spanien zahlen möchten dann brauchen Sie ein sogenanntes Residenten-Konto. Trifft dies nicht zu dann ein Nicht-Residenten-Konto.
Vorläufiger Kaufvertrag für eine spanische Immobilie
Die Vereinbarung zum Kauf einer Immobilie ist ein privater Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Diesen privaten Kaufvertrag dehn Casas Real für Sie erstellt enthällt folgende Angaben.
◦ Namen des Verkäufers, Passnummer, DNI oder NIE, Adresse und Familienstand.
◦ Namen des Käufers, Passnummer, DNI oder NIE, Adressen und Familienstand.
◦ Register Daten des Objekts, Adresse und Beschreibung der Immobilie.
◦ Betrag der Anzahlung, in der Regel 10% des Kaufpreises, wann und wie.
◦ Kaufpreis des Objektes.
◦ Frist für die Abwicklung.
◦ dass die Immobilie verkauft wird frei von Belastungen, Darlehen, Hypotheken und Mieter.
◦ das es keine rückständige Zahlungen gibt.
◦ Wer Notar, Steuer-und Plusvalía bezahlt.
◦ Rechtlicher Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten.
◦ Datum, Unterzeichnung.
Beim Notar in Spanien
Casas Real macht für Sie innerhalb der vorgegebenen Zeit und nach dem vorläufigen Kaufvertrag einen Termin mit dem Notar.
Der Notar wird fragen:
◦ Ihrem Pass.
◦ Ihrer NIE Nummer.
◦ Ein Beleg/Auszug von die Bank, Quellennachweis aller Zahlungen.
◦Nach Bank Schecks und möglicherweise Bargeld.
In
dem vorläufigen Kaufvertrag ist in der Regel bereits festgelegt worden,
wer und wie bezahlt wird. Die meisten Kosten werden auf den Käufer
entfallen, so auch die Kosten des Notars. Die Gebühren für den Notar
sind gesetzlich durch das Kollegium der Notare festgelegt und variieren
nicht. Der Notar kann in Bar, mit Check oder per Lastschrifteinzug
bezahlt werden.
Der Käufer bezahlt auch die Grunderwerbsteuer in Spanien, den Impuestos sobre Trans Patrimoniales (ITP)
Der Verkäufer bezahlt die Plusvalia, eine Vermögenssteuer auf die Aufwertung des Objektes oder Grundstücks. Casas Real wickelt dies gemeinsam mit dem Verkäufer ab um sicher zu stellen das die Bezahlung auch erfolgte, da diese Kosten sonst auf den neuen Besitzer übergehen.
Falls Sie möchten können Sie am Kosten Simulator Beispiele errechnen.
Wir von Casas Real erstellen Ihnen eine Übersicht der Kosten speziell für das Objekt Ihrer Wahl.
Wenn der Eigentümer ein Ausländer ist und nicht in Spanien
registriert ist ( non-resident) müssen 3% des Kaufpreises an das
spanische Finanzamt abführt werden. Dies ist eine sogenannte
Gewinnsteuer, zu zahlen vom Verkäufer.
Die Mitarbeiter des
Notariats bereitet einen "borrador" Entwurf für die Escritura
(notariellen Kaufvertrag)vor. Casas Real überprüft diese Ausfertigung
und kann wenn gewünscht auch als Übersetzer fungieren. Wenn alles
korrekt ist, wird die tatsächliche notarielle escritura auf offiziellem
Papier gedruckt und vom Notar für alle Beteiligten vorgelesen und
anschliesend von allen Parteien unterzeichnet.
Das Büro des
Notars zahlt in der Regel die Steuern ITP beim Finanzamt ein, manchmal
kann dies auch leicht über 3% liegen und registriert als neuen Besitzer
im Register. Casas Real empfiehlt Ihnen dies immer zu tun.
Nach dem Notar
Wenn Sie die notarielle Urkunde unterzeichnet
haben, und aus der Tür gehen, sind Sie stolzer Besitzer einer schönen
Immobilie in Spanien. Der bisherige Eigentümer übergibt Ihnen die
Schlüssel und Sie können Ihr neues Zuhause betreten. Sie haben eine
"copia simple" eine einfache und abgestempelte Ausführung des
notariellen Kaufvertrages durch den Notar erhalten (eine Kopie der
Escritura). Der Notar wird die Veränderung des Besitzes nun an das
Register melden, und ca. innerhalb von zwei Monaten erhalten Sie die
endgültige Escritura mit dem Besitz auf Sie eingetragen.
Registrieren beim örtlichen Katasteramt
Wenn der Kauf der Immobilie abgeschlossen ist, müssen Sie dies bei
der Gemeinde (am Katasteramt) registrieren. Von dann an zahlen sie
Steuern für Ihre spanische Immobilie. ( z.B. im Falle comerzieller
Vermietung)
Die Steuererklärung hierfür müssen sie selbst durchführen, von der Gemeinde erhalten Sie automatisch nichts darüber.
Anmeldung im Rathaus geht wie folgt:
Jedes Familienmitglied muss persönlich zu dieser Eintragung kommen
(kleine Kinder werden nicht gezählt)
Alle Pässe und / oder Personalausweise um sich auszuweisen.
Ihre Miet-oder Kaufvertrags, wo Sie wohnen,
In einigen Gemeinden, müssen Sie auch eine Kopie der Stromrechnung (Iberdrola) oder die Wasserversorgung (Agaulia) vorlegen.
Wenn
Sie vorhaben, auszuwandern, lassen Sie sich im komunalen Register der
Stadt eintragen (Empadronamiento). Bis heute ist dies immer noch
kostenlos.
Früher benötigte man eine Aufenthaltserlaubnis in
Spanien. "Tarjeta de Residencia". Jetzt ist es viel einfacher. Ein
Eintrag in das "Registro Central de Extranjeros" und eine NIE-Nummer ist
ausreichend.
Wenn Sie schließlich nach Spanien fest ziehen,
müssen Sie Ihren aktuellen Gemeinde schreiben. Dafür existiert en
Formular Modell Nr. 8.